Platzkosten der Kindertagesstätten

Veröffentlicht am 02.03.2011 in Familie

Als Vorsitzender der SPD-Fraktion der Gemeinde Milower Land stellte Felix Menzel in der Sozialausschusssitzung vom 9. März 2011 den Antrag auf

Erarbeitung und Beschluss einer Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Kindertagesstättenplatzes in einer Einrichtung der Gemeinde Milower Land.

Herr Menzel führte zur Begründung seines Antrages unter anderem folgendes aus:

Die momentan geltende Satzung der Gemeinde Milower Land sei bereits zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten. In den vergangenen 10 Jahren wurde diese Satzung nicht hinreichend geändert und nicht an die aktuellen Anforderungen an eine solche Satzung angepasst. Die in der Satzung genannten Beiträge wurden lediglich im Zuge der Währungsumstellung in Euro umgerechnet. Somit wurden weder die umzulegenden Kosten der Kindertagesstättenplätze noch die höheren an die Gemeinde Milower Land gezahlten Zuschüsse zu den Personalkosten des Landes Brandenburg (über den Landkreis Havelland) berücksichtigt bzw. aktualisiert.

Aus heutiger Sicht ist die momentane Satzung sozial ungerecht und insbesondere für Familien mit mehreren Kindern unzumutbar.

Herr Menzel appellierte an die Mitglieder des Sozialausschusses „an dieser Stelle einen Beitrag zu leisten, um das Milower Land familienfreundlicher zu gestalten und unsere Bürger und Bürgerinnen zu entlasten“.

Der Sozialausschuss votierte im Ergebnis einstimmig dem Antrag des Herrn Menzel zu folgen. Die Verwaltung wird umgehend eine neue Satzung erarbeiten und den Gemeindevertretern vorlegen. Fraktionsübergreifend wurde bereits bei dieser Sitzung angekündigt, dass bei Beitragserhöhung eine politische Entscheidung erfolgen wird. Niemand soll schlechter gestellt werden.

Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Übersicht zu den wesentlichen Änderungen gegenüber der bisher geltenden Satzung:

- Kindergeld wird nicht als Einkommen berücksichtigt

- Elterngeld nicht voll als Einkommen berücksichtigt, ein Freibetrag von 300,00 Euro wird eingeräumt

- Einkommensarten werden klar unterschieden

- es findet eine Staffelung zwischen den Kindern im Haushalt statt (insbesondere Mehrkinderfamilien werden entlastet)

- es wird nach Betreuungszeit gestaffelt

- das Alter der Kinder wird berücksichtigt

- erhöhte Zuweisungen des Landes bzw. des Landkreises für das Betreuungspersonal werden berücksichtigt