Regionalplan

Veröffentlicht am 09.07.2018 in Umwelt

Gericht kippt Windkraftplan für Havelland-Fläming

Die Zukunft des Windkraftausbaus in der Region Havelland-Fläming ist ungewiss. Das Oberverwaltungsgericht hat die bisherigen Planungen aus formalen Gründen für nichtig erklärt.

Potsdam

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Regionalplan der Region Havelland-Fläming 2020 gekippt und für unwirksam erklärt. Der Plan leide an formellen Fehlern, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Satzung für den Regionalplan, der unter anderem die Gebiete für Windräder regelt, sei fehlerhaft ausgefertigt worden und die Öffentlichkeit unzureichend beteiligt gewesen, urteilte der zweite Senat des Oberverwaltunsgerichts (OVG).

Der Prozess war vor anderthalb Wochen verhandelt worden, am Donnerstag erging das Urteil. Bei der Verhandlung hatte sich bereits abgezeichnet, dass das Planungswerk keinen Bestand haben dürfte. Bemerkenswert an dem Prozess war, dass im Gerichtsaal sowohl Kritiker als auch Befürworter der Windkraft Seite an Seite gekämpft hatten und den Plan zu Fall bringen wollten.


 

Kritiker und Befürworter hatten geklagt

So hatten Betreiber von Windkraftanlagen geklagt, weil im Regionalplan aus ihrer Sicht zu wenige Windeignungsebiete ausgewiesen wurden. Auch Grundstücksbesitzer, die ihre Flächen gerne für Windparks verpachtet hätten, waren vor Gericht gegangen. Dagegen hatten Gemeinden wie Beelitz (Potsdam-Mittelmark) oder das Milower Land den Plan juristisch angefochten, weil sie sich überstimmt fühlten und unter anderem den Bau von Windrädern im Wald verhindern wollten.

Das Urteil dürfte aber eher den Windkraftbetreibern gefallen: Denn das Gericht bemängelte in seinem Urteil explizit Abwägungsfehler zuungunsten potenzieller Windkraftflächen: So gebe es kein schlüssiges Gesamtkonzept und es sei nicht ersichtlich, warum bestimmte Flächen für und andere Flächen nicht für Windkraft genutzt werden sollen.“Dadurch wurde entgegen dem gesetzlichen Auftrag für die Windenergie nicht hinreichend Raum geschaffen“, hieß es.

Gegen das Urteil kann keine Revision eingelegt werden. Der Regionalplan, der von Oberbürgermeistern, Landräten und Bürgermeistern der größeren Gemeinden erstellt wird, muss also voraussichtlich komplett neu aufgestellt werden –diesmal mit ausreichender Beteiligung der Öffentlichkeit. Dies könnte Jahre dauern.

Städte- und Gemeindebundchef Jens Graf kritisierte die Anforderungen an Regionalpläne als komplex und das Verfahren selbst als fehleranfällig. Er forderte, die 1996 ins Baugesetzbuch eingeschriebene Privilegierung von Windkraftanlagen zu streichen. So müsste beim Bau von Windrädern von den betroffenen Kommunen jeweils erst Planungsrecht geschaffen werden. Die Gemeinden könnten so mehr mitreden.

Text und Foto Märkische Allgemeine / Torsten Gellner
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MAZ