Planabschluss für den Neubau der Havelbrücke

Veröffentlicht am 15.05.2018 in Verkehr

Das Ende des Planverfahrens für den Neubau der Milower Brücke steht bevor. Vom 17. bis 30. Mai wird der Feststellungsbeschluss ausgelegt. Gibt es keine Klagen, kann vom Planungsrecht her gebaut werden.

Das jahrelange Planverfahren nähert sich dem Ende. Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Milower Havelbrücke liegt ab Donnerstag zur Einsicht für alle Interessierten in den Verwaltungen von Milow, Premnitz und Rathenow aus.

Letzter Tag der Auslegung ist der 30. Mai. Wenn von Beteiligten keine Klagen juristischer Natur eingehen, wird der Feststellungsbeschluss dann Rechtskraft erhalten und aus rein planerischer Sicht könnte gebaut werden.

Zum Bauabschnitt gehören auch ein Kreisel und die L 963

Zum Bauabschnitt mit der Brücke gehört auch ein neuer Kreisverkehr, der die Ortsdurchfahrt mit dem Abzweig nach Bützer und der Einfahrt in den Gutskomplex verbindet. Nicht zuletzt soll in diesem Zuge auch die L 963 bis zum Ortseingang Premnitz neu gebaut werden.

Schon seit einigen Jahren wird diesem Straßenstück besondere Aufmerksamkeit zuteil. Bei einer Fahrbahnaufbesserung im Jahre 2014 hatte das Land an beiden Seiten der Straße die Randstreifenmarkierungen für Radfahrer entfernen lassen, weil sie nicht mehr den aktuellen rechtlichen Vorschriften entsprachen. Trotz immer wieder neuer Versuche der Verwaltungen von Milower Land und Premnitz gelang es ihnen nicht, die Genehmigungen zu erhalten, um wieder Radwegmarkierungen aufbringen zu können.

Zum Straßenneubau gehören auch zwei breite Radwege

In der Planung steht aber, dass die L 963 im Zuge der Straßenbauarbeiten auf jeder Seite einen 1,60 Meter breiten neuen Radweg erhalten soll.

„Es ist unser großer Wunsch“, sagt Milower-Land-Bürgermeister Felix Menzel (SPD), „dass Brücke und Radwege so schnell wie möglich gebaut werden.“ Entscheidende Bedeutung komme deshalb der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses zu. Ihm seien zwei Einwendungen gegen die Planung bekannt, teilt er mit, über die kürzlich gesprochen worden sei. In einem Fall gebe es wohl eine Lösung, sagt er. In dem anderen Fall sei ihm von einem hoffentlich positiven Ergebnis noch nichts bekannt.

Durch eine Anfechtungsklage kann viel Zeit vergehen

Zwar steht in der Bekanntmachung, dass eine mögliche Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss keine aufschiebende Wirkung hat. Doch kann eine aufschiebende Wirkung beim Verwaltungsgericht Potsdam beantragt werden. Im Klartext heißt das: Klagt ein Beteiligter gegen den Beschluss, kann bis zu einer gerichtlichen Entscheidung viel Zeit vergehen. Die Bauarbeiten werden so lange verschoben.

Gerade in Milow würde sich das wohl so gut wie niemand wünschen. Denn die Erneuerung der Brücke soll der Auftakt für die umfassende Erneuerung der Milower Ortsdurchfahrt sein. Auf dieses Projekt warten die Einwohnern schon seit langer Zeit.

Text und Foto Märkische Allgemeine / Bernd Geske
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MAZ